Taufe

Taufe ist etwas Wundervolles. Einmalig. Kostbar. Das Plus-Zeichen vor deinem Leben. Gottes großes Ja zu dir. Ein Versprechen, das hält. Zugleich ist die Taufe die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. Wer getauft ist, gehört dazu.

Sie wollen Ihr Kind taufen lassen?


Wenden Sie sich bitte an das Pfarramt (Tel. 09088/1441), um einen Termin auszumachen.

Zur Vorbereitung einer Taufe führt Pfarrerin Kellermann ein Taufgespräch, bei dem nach Möglichkeit auch die Paten dabei sein sollten. Ein Taufspruch soll den Täufling ein Leben lang begleiten. Anregungen finden Sie dazu auf taufspruch.de

Zur Vorbereitung auf die Taufe benötigen Sie:

  • einen biblischen Taufspruch für den Täufling,
  • die Geburtsurkunde des Kindes,
  • einen Paten oder eine Patin, die Mitglied einer christlichen Kirche ist. Paten legen eine Patenbescheinigung vor, die sie bei ihrer Heimatgemeinde bekommen. 
Taufstein
Bildrechte Regine Kellermann

Gestaltung des Taufgottesdienstes

Sprechen Sie den Blumenschmuck mit der Mesnerin ab. Bitte vereinbaren Sie mit ihr einen Termin, an dem Sie die Kirche schmücken wollen. Die Blumen, mit der Sie zur Taufe Ihres Kindes die Kirche schmücken, verbleiben nach dem Gottesdienst in der Kirche. 


Für den Gottesdienst sind vor allem christliche Lieder auszuwählen. Die Organisten der Kirchengemeinde wählen die Instrumentalstücke zum Einzug und Auszug selbst aus. Wenn Sie selbst einen Organisten mitbringen, beachten Sie bitte, dass nicht alle Register der Orgel in der Schlosskirche spielbar sind. Wenn Sie eine Pfarrerin bzw. Pfarrer aus einer anderen Gemeinde beauftragen die Taufe durchzuführen, teilen Sie uns bitte den Namen und die Kirchengemeinde der Pfarrerin/des Pfarrers mit. Die Klingelbeuteleinlagen verbleiben in unserer Kirchengemeinde.


Gebühren, die von jeder Kirchengemeinde bei Festen pauschal für Mesnerin, Organisten und die Beurkundung bzw. die Formalitäten im Pfarramt erhoben werden, betragen in unserer Gemeinde bei Taufen 90 Euro. Darüber erhalten Sie eine separate Rechnung. 

Bei Taufen in der Schlosskirche


Da die Schlosskirche im Privatbesitz ist, kommt bei einem Gottesdienst im Schloss zu den kirchengemeindlichen Gebühren noch eine Benutzungsgebühr von ca. 200 Euro hinzu, die an das Schloss zu bezahlen ist. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit dem Schlosspersonal (Frau Willhauck Tel. 09080/96860) wegen den Nutzungsgebühren.

Für die Zeit, in der Sie Ihr Fest planen, wünschen wir Ihnen gutes Gelingen und viel Freude.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Taufe?

Besuchen Sie gerne die Tauf-FAQs auf der Webseite der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Taufanfrageformular von taufe.bayern-evangelisch.de