Kirchhöfle

Auf der Südseite der St. Barbarakirche schließt sich das Kirchhöfle an.

Diese wurde bereits in der ersten Harburger Gemeindeordnung von 1495 als „Freyung“ – also Freistätte beschrieben. Hier hatten Verfolgte und auch Verbrecher vorübergehend einen sicheren Zufluchtsort.